Immobilienbewertung
Die Immobilienbewertung unterliegt in Deutschland so genannten normierten Verfahren. Diese einschlägigen Verfahren sind in der Wertermittlungsverordnung (WertV)definiert. Das Dreisäulensystem beinhaltet das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Für behördliche und gerichtliche Gutachten sind Sachverständige grundsätzlich an diese Methoden gebunden. Diese Normierung ist global betrachtet recht einmalig. Besonders angelsächsische Konkurrenten und Marktteilnehmer kritisieren das Deutsche System häufig mit dem Argument, dass es verstaubt und intransparent ist, sowie den Kriterien moderner Investmentententscheidungen (zb. bei der Immobilienfinanzierung / Eigenheim finanzieren ) nicht standhält.
Der Immobiliengutachter Matthias Kirchner informiert auf seiner Website
www.matthias-kirchner.de ausführlich zu den wichtigsten Themen der Immobilienbewertung. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit "Wertermittlungen online" erstellen zu lassen.
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