Deutsch
Englisch

Energieausweis Nichtwohngebäude


Energieausweis: Jetzt wird's ernst für Nichtwohngebäude

Im Hinblick auf den Energieausweis wird's jetzt ernst: denn wenn sie neu verpachtet, verkauft oder vermietet werden, brauchen seit dem 1.7.2009 alle Nicht-Wohngebäude einen Energieausweis, egal, ob es sich um ein Hotel, eine Gaststätte, einen Supermarkt oder ein Bürogebäude handelt. Spätestens auf Nachfrage müssen Gebäudeeigentümer einem potentiellen Interessenten diesen Energieausweis vorlegen.

Eine von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) in Auftrag gegebene Umfrage unter Eigentümern hat ergeben, dass bisher lediglich 35% der gewerblichen Nicht-Wohngebäude über einen Energieausweis verfügen. Dena-Bereichsleiter Thomas Kwapich erklärt: "Künftige Pächter, Käufer oder Mieter können im Vorfeld abschätzen, welche etwaigen Sanierungsmaßnahmen und Energiekosten auf sie zukommen, wenn das entsprechende Gebäude einen Energieausweis hat."

Die dena weist darauf hin, dass der Energieausweis in öffentlichen Gebäuden mit über 1000 m² Nutzfläche und Publikumsverkehr gut sichtbar ausgegangen werden muss. Circa 45.000 öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser, Landratsämter, Kindergärten, Schulen oder Rathäuser betreffe diese Aushangverpflichtung, so die dena. Noch keinen Energieausweis vorzeigen könnten 75% von den öffentlichen Gebäuden mit Auslandverpflichtung.

Schließlich lässt der Ansturm auf die Aussteller von Energieausweisen auf sich warten. Seit Jahresbeginn muss aber auch für sämtliche Wohngebäude der Nachweis über den Energieverbrauch erstellt und Interessenten bei Verpachtung, Vermietung und Verkauf auf Verlangen vorgezeigt werden. Obwohl jetzt auch die Übergangsfrist für gewerblich genutzte Gebäude ausgelaufen ist, nähern sich - wie zuvor schon die Besitzer der Wohngebäude - jetzt auch die Eigentümer von Gewerbeimmobilien nur mit großem Zögern der neuen gesetzlichen Anforderung in Bezug auf den Energieausweis. Somit kann man sagen, dass der Energieausweis im Moment noch das Dasein eines Mauerblümchens fristet.

Einen Energieausweis für Nichtwohngebäude erhalten Sie auch auf www.energieausweis-energiepass-beratung.de

Suchen Sie aber einen Energieberater der Ihnen konkret Fragen beantworten kann, so besuchen Sie www.energieberater-energieberatung.de